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Länder

Spanien / Mallorca


Umfeld


  • Bevölkerung: 48 mio

  • Wachstum der Bevölkerung: 0,2%

  • Durchschnittsalter: 46 Jahre

  • Regierungssystem: Semipräsidentielle Republik

  • Inflationsrate: 4,2%

  • Arbeitslosigkeit: 6,3%

  • Bruttonationaleinkommen: 1.500 Mrd. €

  • Amtssprache: Spanisch

  • Währung: Euro (EUR)

  • Gesamtstaatlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP): 105%

  • Religionen: römisch-katholisch (81%), andere Christen (3,3%), andere (0,6%)


Die Zufriedenheit der Spanier mit ihrem Leben entspricht dem Durchschnitt der OECD-Bürger. Auf einer Skala von 0 bis 10 bewerten sie ihre Lebenszufriedenheit mit 6,5. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 6,7.

Spanien im Better Life Index: Eine positive Bilanz
Spanien erzielt im Vergleich zu anderen Ländern im Better Life Index in mehreren Aspekten der Lebensqualität überdurchschnittliche Werte. Insbesondere in den Bereichen Work-Life-Balance, Gesundheit, soziale Beziehungen und Sicherheit schneidet das Land gut ab. In den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Lebenszufriedenheit liegt Spanien jedoch unter dem Durchschnitt. Diese Bewertungen basieren auf ausgewählten verfügbaren Daten.

Wirtschaftliche Aspekte
Geld allein macht zwar nicht glücklich, trägt aber entscheidend zum Lebensstandard bei. In Spanien beträgt das bereinigte verfügbare Pro-Kopf-Haushaltsnettoeinkommen durchschnittlich 27.155 US-Dollar pro Jahr, was etwas unter dem OECD-Durchschnitt von 30.490 US-Dollar liegt.

Beschäftigungslage
In Spanien sind rund 62% der 15- bis 64-Jährigen erwerbstätig, was unter dem OECD-Durchschnitt von 66% liegt. 67% der Männer und 57% der Frauen sind berufstätig. Nur 2% der Arbeitnehmer haben sehr lange Wochenarbeitszeiten, deutlich weniger als der OECD-Durchschnitt von 10%. Dabei beträgt der Anteil der Männer 4% und der Frauen nur 1%.

Bildungsniveau
Ein gutes Bildungsniveau ist wichtig für die Arbeitsplatzsuche. In Spanien haben 63% der 25- bis 64-Jährigen einen Abschluss im Sekundarbereich II, was unter dem OECD-Durchschnitt von 79% liegt. 60% der Männer und 66% der Frauen haben diesen Bildungsabschluss. Bei den PISA-Ergebnissen schneiden spanische Schülerinnen und Schüler in den Bereichen Lesekompetenz, Mathematik und Naturwissenschaften etwas unter dem OECD-Durchschnitt von 488 Punkten ab.

Gesundheitsindikatoren
Die Lebenserwartung in Spanien beträgt 84 Jahre, was drei Jahre über dem OECD-Durchschnitt liegt. Frauen erreichen eine Lebenserwartung von 87 Jahren, Männer 81 Jahre. Die Feinstaubkonzentration PM2,5 liegt mit 10 Mikrogramm pro Kubikmeter unter dem OECD-Durchschnitt von 14 µg/m³. Bei der Wasserqualität sind 76% der Bevölkerung zufrieden, im Vergleich zu 84% im OECD-Durchschnitt.

Soziales Leben und zivilgesellschaftliches Engagement
Spanien zeichnet sich durch starken Gemeinsinn und moderates zivilgesellschaftliches Engagement aus. 93% der Bevölkerung kennen jemanden, der ihnen im Notfall beistehen würde, was über dem OECD-Durchschnitt von 91% liegt. Die Wahlbeteiligung lag bei den letzten Wahlen bei 72%, über dem OECD-Durchschnitt von 69%. In den obersten 20% der Bevölkerung liegt die Wahlbeteiligung bei 79%, in den untersten 20% bei 69%.

Lebenszufriedenheit
Die Lebenszufriedenheit in Spanien wird auf einer Skala von 0 bis 10 mit 6,5 bewertet, etwas unter dem OECD-Durchschnitt von 6,7.

Fazit
Spanien zeigt in vielen Bereichen eine hohe Lebensqualität, insbesondere bei Gesundheit und sozialem Zusammenhalt. In den Bereichen Bildung und Beschäftigung gibt es jedoch noch Verbesserungsmöglichkeiten, um das allgemeine Wohlbefinden weiter zu steigern.



Besteuerung


Für in Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Person gelten folgende Steuersätze:

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Einkommen und Steuersatz Eine besondere Regelung ist das sogenannte Beckham-Gesetz. Dieses Gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern, die durch einen Umzug ihren steuerlichen Wohnsitz nach Spanien verlegen, eine reduzierte Einkommensteuer zu zahlen und somit Lohnsteuer in Spanien zu sparen.

Diese spezielle Steuerregelung gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren und hat spezifische Voraussetzungen. Sie ist nur für Arbeitnehmer anwendbar, die aufgrund eines Arbeitsvertrags bei einem Arbeitgeber in Spanien tätig sind.

Der Zeitraum von sechs Jahren beginnt im ersten Kalenderjahr, in dem man sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält und somit seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien begründet. Er umfasst zusätzlich die folgenden fünf Jahre und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Um sich für das Beckham-Gesetz zu qualifizieren, muss der Antragsteller folgende Kriterien erfüllen:

  • Zum Zeitpunkt des Umzugs darf der Antragsteller in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein. Diese Frist wurde 2022 von zehn auf fünf Jahre verkürzt.

  • Der Umzug nach Spanien muss aus einem der folgenden Gründe erfolgen (diese Liste wurde 2022 erweitert):
    - Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber
    - Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen nach Spanien
    - Online-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber von Spanien aus, ohne Entsendung
    - Geschäftsführung oder Gründung eines eigenen Unternehmens in Spanien
    - Selbständigkeit mit spezieller Genehmigung durch ENISA
    - Freiberufliche Tätigkeit als hochqualifizierter Fachmann für ein Start-up-Unternehmen

  • Die erzielten Einkünfte des Antragstellers dürfen nicht aus einer Betriebsstätte in Spanien stammen (mit Ausnahmen für Selbständige und hochqualifizierte Freiberufler).

  • Der Antrag auf Anwendung des Beckham-Gesetzes muss innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Tätigkeit in Spanien gestellt werden. Andernfalls gilt der übliche Einkommensteuersatz.

Das Beckham-Gesetz, das auf die Anstellung von David Beckham bei Real Madrid zurückgeht, regelt die Besteuerung von Einkünften, die nur auf spanischem Territorium erzielt werden. Die Steuersätze betragen 24 % für die ersten € 600.000 und 47 % für darüber hinausgehende Beträge. Die Anstellung bei einem spanischen Arbeitgeber kann vor Ort erfolgen oder im Rahmen eines Entsendevertrags aus dem Ursprungsland.

Auslandseinkünfte bleiben während des maximal sechsjährigen Zeitraums steuerfrei, sofern sie keinen Bezug zu Spanien haben (mit Ausnahmen, die durch eine Gesetzesänderung seit 2023 in Kraft sind).



Gründung einer spanischen GmbH (S.L.)


Die Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) ist eine spanische Kapitalgesellschaft und entspricht in Spanien ungefähr der GmbH nach deutschem Recht.

Die S.L. ist im LSRL (Ley de Sociedades de Responsibilidad Limitada– Gesetz der Gesellschaften mit beschränkter Haftung) von 1953 geregelt. Das Gesetz orientierte sich schon damals sehr am deutschen GmbH-Recht. Diese Parallelität hat sich bis heute, auch in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft, erhalten.



Vorteile der spanischen GmbH (S.L.)

Die spanische GmbH (S.L.) ist geeignet, um mit ihr als Repräsentanz oder unselbstständige Zweigstelle in Deutschland zu arbeiten

  • Eine S.L. ist EU- weit zugelassen und auch in Deutschland voll geschäftsfähig sowie als volle EU- Firma weltweit akzeptiert.

  • Die spanische S.L. ist ideal und preiswert um als Geschäftsführer mit pfändungsfreiem Gehalt und Wohnsitz in Deutschland die Privatinsolvenz in Deutschland mit Restschuldbefreiung zu beantragen und Vermögen zu retten, ohne Wohnsitzwechsel in ein anderes EU-Land.

  • Weiter Rahmen für Absetzung von Betriebsausgaben

  • Die spanische S.L. wird die ersten zwei Jahre mit einem Körperschaftssteuersatz von 15% veranlagt.

  • Gewinne können mit Verlusten verrechnet werden

  • Nach den EU- Bestimmungen kann jede spanische GmbH auch nach Deutschland verlegt werden. Dies geschieht in der Form der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle oder Verschmelzung.

  • Inhaber einer spanischen Handwerks- S.L. brauchen keinen Meisterbrief vorzuweisen, selbst dann, wenn Arbeiten in Deutschland ausführt werden.

  • In Spanien gibt es kein Wettbewerbsverbot wie in Deutschland

  • Die Gründung kann auf Wunsch anonym erfolgen (Treuhand- GF, Treuhandgesellschafter)





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