
IDW S1
Stellschrauben
Wahl des Bewertungsverfahrens
Für steuerliche Zwecke muss zwischen der Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahren und einer Bewertung nach dem DCF verfahren / IDW S1 entschieden werden. Welches Verfahren für ihren Bewertungszweck günstiger ist, kann nicht a priori entschieden werden, hängt von folgenden Parametern ab:
Vergleich vereinfachtes Ertragswertverfahren versus IDWS1.
Wahl des Bewertungsstichtags
Es wird zwischen dem technischen Bewertungsstichtag und dem Bewertungsstichtag unterschieden.
Der technische Bewertungsstichtag ist der Bilanzstichtag, üblicherweise der 31.12.
Der Bewertungsstichtag ist ein unterjähriges Datum, das durch rechtliche Vorgaben oder faktische Geschehnisse bestimmt wird. Das Unternehmen wird in einem ersten Schritt auf den technischen Bewertungsstichtag bewertet und von dort auf den Bewertungsstichtag auf- oder abgezinst. Wichtig ist in diesen Kontext die Informationsabgrenzung: Sachverhalte nach dem Bewertungsstichtag dürfen grundsätzlich bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
Praxishinweis
Nach der sogenannten Wurzeltheorie des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Ereignisse, die nach dem Bewertungsstichtag eintreten, nur dann in die Bewertung einfließen, wenn sie bereits im Kern am Stichtag angelegt waren und ihre Entwicklung absehbar war. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall eines Unternehmers, der nach dem Stichtag an Krebs erkrankte und verstarb. Der BGH entschied, dass dieser Umstand nicht in die Bewertung einfließen durfte, da er am Bewertungsstichtag nicht vorhersehbar war und somit nicht als angelegt galt.
Unternehmensspezifische Faktoren

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