
IDW S1
Risiken und häufige Fehler im Kontext einer Unternehmensbewertung
Wahl des falschen / unpassenden Unternehmensbewerters
Einsatz dubioser, nicht akzeptierter Methoden (z.B. in der Regel stark kostenorientierter Verfahren, fehlende Quellenangaben)
Unvollständiger oder in in sich nicht plausibler Businessplan
Fehlende Datenbasis (z.B. Jahresabschluss nicht auf Basis des Betriebsvermögensvergleichs, keine BWAs,...)
Gesetzlich vorgegebene formale Voraussetzungen nicht eingehalten (z.B. Bewertung Immobilie durch Makler oder online Formular und nicht durch einen ö.v.u.b Immobiliengutachter)
Zu knappe Zeitplanung, keine Vorbereitung, unzureichendes Projektmanagement
Verletzung der Verschwiegenheit (für sie negative Information werden geleaked)
Fehlende Kontrolle durch Dritte (4-Augen Prinzip)
Besonderheiten bei der Bewertung von KMU
Insbesondere die Unternehmensbewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) stellt einen Unternehmensbewerter vor besondere Herausforderungen. Obwohl der Bewertungsstandard IDW S1 grundsätzlich für Bewertungen von KMU Anwendung findet, sind die Vorgehensweisen und theoretischen Grundüberlegungen nicht einfach direkt übertragbar. Vor allem die Ableitung der Kapitalkosten auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM) stellt in der Praxis den Unternehmensbewerter vor Schwierigkeiten. In diesen Fällen ist der Erfahrungsschatz und Kenntnis der laufenden Rechtsprechung von großer Relevanz, um eine plausible Unternehmensbewertung zu erstellen. In diesem Zusammenhang hat auch das IDW einen Praxishinweis veröffentlicht, welcher diese Besonderheiten darstellt und teils behandelt (s. IDW Praxishinweis 1/2014 - Besonderheiten bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU)).

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