
IDW S1
Beteiligte Personen und Verantwortlichkeiten
Bei einer Unternehmensbewertung sind verschiedene Personen und Rollen beteiligt, die jeweils spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben:
Steuerpflichtiger
Im Fall von “transparenten” Personengesellschaften ist der Gesellschafter, im Fall von Einzelkaufleuten der Kaufmann, im Fall von Kapitalgesellschaften die Kapitalgesellschaft der Steuerpflichtige. Eine Kapitalgesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten.
Auf Ebene der Kapitalgesellschaft fällt Köperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an; auf Ebene des Gesellschafters und Einzelkaufmannes fällt Einkommenssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag an; auf Ebene des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft fällt Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag an.
Unternehmenseigentümer / Geschäftsführung
Die Eigentümer oder Geschäftsführung des Unternehmens beauftragen eine Unternehmensbewertung, etwa wenn ein Verkauf, eine Fusion oder eine Übernahme bevorsteht. Sie liefern wichtige interne Informationen und sind die Hauptnutznießer der Bewertung.
Bewertungsexperten (z.B. IHK, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)
Diese Fachleute führen die eigentliche Bewertung durch. Sie nutzen ihre Expertise, um den Wert des Unternehmens zu ermitteln. Dies kann externe Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater oder spezialisierte Bewertungsgesellschaften umfassen. Wirtschaftsprüfer können bei Bewertungen in folgenden Rollen auftreten:
Neutraler Gutachter: In der Funktion als neutraler Gutachter sind Wirtschaftsprüfer als Sachverständige tätig, die mit nachvollziehbarer Methodik und ungeachtet von den individuellen Vorstellungen der jeweiligen Parteien einen Sachverhalt bewerten (siehe hierzu auch das Fact Sheet „Gutachterliche Tätigkeiten“ unter „Assurance“).
Berater: In der Beraterfunktion agieren Wirtschaftsprüfer im Interesse ihrer Auftragsgeber. Dabei ermitteln sie subjektive Entscheidungswerte. Wenn ihr Auftraggeber ein Unternehmen verkaufen will, ermitteln sie z. B. den Wert, den er mindestens verlangen muss, um sich durch die Transaktion nicht schlechter zu stellen (Preisuntergrenze). Vertreten sie dagegen einen potenziellen Käufer, ermitteln sie denjenigen Wert, der höchstens für das Unternehmen angelegt werden sollte (Preisobergrenze).
Schiedsgutachter: In der Schiedsgutachterfunktion ermitteln Wirtschaftsprüfer in einer Konfliktsituation unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen der Parteien einen Einigungswert.
Sachverständige: Darüber hinaus können Wirtschaftsprüfer auch als Sachverständige Stellung nehmen, so bspw. Im Rahmen sog. Fairness Opinions nach dem IDW Standard: „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ (IDW S 8) zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen. Fairness Opinions sind fachliche Stellungnahmen zu dem Ergebnis eines Entscheidungsprozesses, insb. zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises. Sie kommen typischerweise bei unternehmerischen Initiativen zum Einsatz, die häufig mit zeitlichen Restriktionen und eingeschränktem Informationszugang einhergehen.
Falls im Rahmen der Unternehmensbewertung eine Immobilie bewertet werden muss, werden meist öffentlich vereidigte und bestellte Immobiliengutachter eingeschaltet.
Finanzanalysten / Buchhalter
Sie liefern und analysieren die finanziellen Daten des Unternehmens, die für die Bewertung entscheidend sind. Dazu gehören Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Cashflow-Analysen und Prognosen.
Rechtsanwälte/Steuerberater
Sie beraten in rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit der Bewertung und steuerlichen Implikationen stehen, wie Zielstrukturen (z.B. doppelstöckige GmbHs, Stiftungen oder KGaAs), internationale Steuern und Compliance.
Investoren / Käufer
Bei einem Verkauf oder einer Übernahme sind die potenziellen Investoren oder Käufer wesentliche Nutzer der Unternehmensbewertung. Sie verwenden die Bewertung, um Kaufentscheidungen zu treffen und Verhandlungen zu führen.
Banken und Finanzinstitute
Wenn die Bewertung im Rahmen einer Finanzierungsrunde oder eines Kredits erfolgt, sind Banken und Finanzinstitute wesentliche Beteiligte. Sie nutzen die Bewertung zur Risikobewertung und Entscheidungsfindung.
Finanzbehörden
Sie verlangen Unternehmensbewertungen, auf deren Basis sie die Steuer –etwa Erbeschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, Wegzugssteuer- berechnen.
Jede dieser Rollen trägt auf unterschiedliche Weise zur Genauigkeit und Belastbarkeit der Unternehmensbewertung bei, beziehungsweise – im Fall der Finanzbehörden - akzeptiert die Wertansätze aus der Unternehmensbewertung oder hinterfragt diese.

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