
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Zusammenfassung
Bei einer steuerlichen Unternehmensbewertung mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren gibt es eine Vielzahl an Aspekten, die zu beachten sind. Obwohl der Gesetzgeber, wie der Name es vermuten lässt, versucht hat eine Vereinfachung zu erreichen, ist dies höchstens teilweise gelungen bzw. potenziell zu Lasten des Steuerpflichtigen erreicht worden. Obwohl die Spezifizierung der Anwendung in den § 199-203 BewG grundsätzlich einfach anzuwenden ist, lässt sie doch an den kritischen Stellen erheblichen Ermessenspielraum. Insbesondere die nicht ausreichend definierten Passagen über „offensichtlich unzutreffende Ergebnisse“ und die Grenzen der Anwendbarkeit führen in der Praxis zu großer Unsicherheit in der Anwendung und bedürfen daher tiefgreifender Fachexpertise und fortlaufender Literaturrecherche in Bezug auf laufende Rechtsprechung.
Darüber hinaus besteht die Gefahr für den unerfahrenen Anwender darin, einen Unternehmenswert zu ermitteln, der weit über dem vom Gesetz eigentlich angestrebten gemeinen Wert liegt, was in der Folge zu einer deutlich erhöhten Steuerlast führen kann.
Bei korrekter Anwendung und fachlicher Beratung ist das vereinfachte Ertragswertverfahren allerdings durchaus hilfreich, wenn es darum geht einen steuerlichen Unternehmenswert zu erhalten. Insbesondere die Zeit- und Kostenersparnis sowie die geringere Komplexität im Vergleich zu einer Bewertung nach IDW S1 ist hierbei hervorzuheben. Ob das vereinfachte Ertragswertverfahren für Sie in Frage kommt und wie wir Sie dabei unterstützen können, erfahren Sie in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Bei einer geplanten Auswanderung kann es sinnvoll sein, den Unternehmenswert im vereinfachten Ertragswertverfahren zu reduzieren, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Hierzu bieten wir eine umfassende Gestaltungsberatung an, die sämtliche Parameter wie Lohn-, Kosten- und Ertragsstrukturen gezielt optimiert. Bereits eine gezielte Anpassung des Unternehmensgewinns um 50.000 € kann den Unternehmenswert um ca. 500.000 € beeinflussen, was erheblichen Einfluss auf die Gesamtbewertung haben kann.

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