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Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Projektablauf

Der Projektablauf ist ein wichtiger Teil der Projektplanung, welcher sicherstellt, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt werden, um zeitliche und inhaltliche Abweichungen während des Projektverlaufes zu minimieren.

Erstgespräch

Bei einem (kostenfreien) Erstgespräch stellen wir Ihnen gerne unsere Kompetenzbereiche vor und erfassen den vorliegenden Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam. Hierbei sind insbesondere die fachlichen Themenbereiche einzuordnen, um eine allererste Grobeinschätzung des Projekts vornehmen zu können.

(Virtuelles) Kick-Off Meeting

Während eines Kick-Off Meetings, welches online oder offline stattfinden kann, identifizieren wir sowohl den Bewertungsanlass als auch die Funktion, in welcher die Unternehmensbewertung erstellt wird. Damit einher geht auch die Definition des Zwecks der Unternehmensbewertung.

Des Weiteren ist die Abgrenzung der Unternehmenseinheit von entscheidender Bedeutung für eine korrekte Durchführung der Unternehmensbewertung.

Festlegung Bewertungsstichtag

Die Festlegung des Bewertungsstichtages ist ein wichtiger Schritt zu Beginn jeder Unternehmensbewertung. Eine Aussage über einen Unternehmenswert kann nicht ohne eine Nennung des Bewertungsstichtags getroffen werden, da ein Unternehmenswert immer zeitpunktbezogen ist.

Die korrekte Auswahl des Bewertungsstichtages kann unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenswert haben. Darüber hinaus sind beim vereinfachten Ertragswertverfahren, als steuerlichem Verfahren der Unternehmensbewertung, einige Aspekte zu beachten, da die Wahl des Bewertungsstichtages i.d.R. im Zusammenhang mit dem Bewertungszweck bestimmt wird (z.B. Datum der tatsächlichen Auswanderung bei einer Unternehmenswertbestimmung im Rahmen des Verlustes des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland).

Mitwirkungspflicht bzw. -bereitschaft des Kunden

Als Resultat der Ersteinschätzung ergibt sich die Komplexität, Verfügbarkeit auf beiden Seiten und auch die Bereitschaft bzw. Pflicht des Kunden über die Mitwirkung während der Projektlaufzeit (z.B. zeitnahe Bereitstellung der vollständigen, den Anforderungen gerecht werdenden Unterlagen).

Sie erhalten von uns in laufender, enger Abstimmung hierzu u.a. eine detaillierte Anforderungsliste über die benötigten Unterlagen für die Unternehmensbewertung.

Dokumente / Datenraum

Im Rahmen der Unternehmensbewertung sind, je nach Bewertungszweck und Komplexität der Bewertung, ggf. eine umfassende Anzahl an Dokumenten bereitzustellen, die die Grundlage der anschließenden Analyse und Berechnung bilden. Hierbei ist stets zu beachten, dass die Qualität der vorhandenen Unterlagen den Projektablauf (insb. die Timeline) maßgeblich beeinflussen kann.

Timeline

Im Rahmen der Projektvorbereitung erstellen wir mit Ihnen gemeinsam eine Timeline, die den Anforderungen an das Projektziel genügt und Sie zu jedem Zeitpunkt unterstützt.

Durchführung der Unternehmensbewertung

Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden wir weitere Informationen von Ihnen einholen. Dies dient dazu, das Bewertungsobjekt in seiner Gänze zu verstehen, mit allen seinen zugrundeliegenden Chancen und Risiken.

Auf der Basis unseres ganzheitlich erlangten Verständnisses für Ihr Unternehmen und die Einflussfaktoren auf das nahhaltig erzielbare Jahresergebnis, erfolgt die Identifikation der Hinzurechnungen und Kürzungen. Hierzu greifen wir auf aktuelle (höchstrichterliche) Rechtsprechung zurück und erstellen hierzu ggf. eigenes Dokumentationsmaterial, welches die Unternehmensbewertung von Beginn an auf ein solides analytisches und rechtliches Fundament stellt.

Vergangenheitsanalyse

Im Rahmen der Analyse Ihres Unternehmens betrachten wir (mindestens) die letzten drei Jahre (sofern das Unternehmen bereits so lange besteht). Für die ordnungsgemäße Anwendung bzw. Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens ist es unerlässlich die Entwicklung des Unternehmens und ggf. aufgetretene Sondereffekte im Detail zu verstehen, da diese Faktoren ggf. bei der Bereinigung der Jahresergebnisse im Rahmen der Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrages zum Tragen kommen.

Sondereffekte

Im Rahmen der o.g. Abzüge/Hinzurechnungen sind Sondereffekte (sog. „außerordentliche Aufwendungen/Erträge) zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich um eine, vom Gesetzgeber nicht eindeutig definierte Art von Positionen, welche in ihrer Natur aber einem nachhaltig erzielbaren Jahresertrag zuwiderlaufen, da sie z.B. einmalig auftreten, zeitlich begrenzt sind oder mit anderen Positionen/Ereignissen im Zusammenhang stehen. Diese Sondereffekte ermitteln und analysieren wir mit Ihnen um die Art der Position bestimmen zu können und in der Folge ggf. in Abzug zu bringen (bzw. hinzurechnen zu müssen).

Berechnung des (vorläufigen) Unternehmenswertes

Nachdem der nachhaltig erzielbare Jahresertrag ermittelt, und um die Hinzurechnungen/Kürzungen korrigiert wurde, wird er mit dem Kapitalisierungsfaktor, welcher in §203 BewG. festgeschrieben ist, multipliziert. Im Jahr 2016 wurde (rückwirkend) beschlossen, dass für alle Unternehmensbewertungen ab dem 01.01.2016 der feste Kapitalisierungsfaktor von 13,75 anzuwenden ist. Das BMF ist zwar dazu ermächtigt worden, den Kapitalisierungsfaktor bei sich ändernder Zinsstruktur anzupassen. Bis jetzt (Stand Mai 2024) ist dies allerdings nicht geschehen.

Es ist festzuhalten, dass ein pauschaler Kapitalisierungsfaktor die Realität nicht korrekt widerspiegeln kann und i.d.R. zu überhöhten Unternehmenswerten führt. Deshalb ist die Wahl des Unternehmensbewerters, basierend auf seiner Erfahrung mit der Methode, für den Steuerpflichtigen von entscheidender Bedeutung.

Eigenständig zu bewertende Vermögensgegenstände

Der berechnete (vorläufige) Unternehmenswert muss ggf. noch um eigenständig zu bewertende Vermögensgegenstände korrigiert werden. Hierbei handelt es sich um nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Beteiligungen und junge Wirtschaftsgüter. Dies geschieht, weil diese Vermögensgegenstände, welche zur Unternehmenssphäre gehören, nicht (ausreichend) im ermittelten Jahresertrag berücksichtigt werden.

Während der Unternehmensbewertung berücksichtigen wir diese Faktoren und ermitteln mit Ihnen ob und in welchem Umfang solche Vermögensgegenstände vorhanden sind und wie sie in die Bewertung einzubeziehen sind.



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