
Vereinfachtes Ertragswertverfahren
Praxisanwendung
Oftmals ist das vereinfachte Ertragswertverfahren das von der Finanzverwaltung bevorzugte Verfahren, da es den Verwaltungsaufwand begrenzt und den Argumentationsspielraum verengt - aufgrund des gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktors. Da starr festgelegte Werte per Definition nicht die vielen verschiedenen Szenarien abbilden können, denen Unternehmen unterliegen, führt dies zu einer Verzerrung des errechneten Unternehmenswertes (im vgl. zum Unternehmenswert, welcher per IDW S1/DCF-Verfahren errechnet wird). In der Praxis liegt der errechnete Wert häufig signifikant über dem eigentlichen Unternehmenswert, was zu einer deutlich erhöhten Steuerlast für den Steuerpflichtigen führen kann.

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