Welcher Anlass?

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Unternehmensbewertungen werden aus einer Vielzahl von Anlässen benötigt, z.B. steuerliche Gründe, Gesellschafterwechsel, Transaktionen, Erbschaften, Wegzug ins Ausland u.v.m.

Welche Methode?

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So wie es eine Vielzahl von Bewertungsanlässen gibt, gibt es auch diverse Bewertungsmethoden. Es ist bei der Auswahl der Methode zu beachten, aus welchem Grund die Unternehmensbewertung durchgeführt wird.


Das international am Weitesten verbreitete Verfahren ist das Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF). Dies entspricht im Ergebnis dem in Deutschland auch gängigen Ertragswertverfahren. Ausschließlich für steuerliche Bewertungen kann u.U. auch das „vereinfachte Ertragswertverfahren“ zum Einsatz kommen und stellt eine verkürzte Methode der Unternehmensbewertung dar. Darüber hinaus gibt es weitere Methoden, welche z.B. der Plausibilisierung der bereits errechneten Unternehmensbewertung dienen (Multiplikatormethode).



Vorteile einer Unternehmensbewertung durch BFMT

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    Unternehmensbewertung

    für alle Bewertungsanlässe

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    Bewertungsexperten

    mit ausgiebiger Erfahrung

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    Rückgriff

    auf aktuelle Rechtsprechung

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    Bewertungen

    nach dem Standard „IDW S1“

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    Erfahrung

    mit steuerlichen Bewertungsmethoden

Verfahren / Methoden

  • Typ 1

    DCF/Ertragswertmethode 1
    Das „große Verfahren“ (optional nach dem Standard IDW S1) ist das international anerkannte Standardverfahren bei Unternehmensbewertungen aller Art.

  • Typ 2

    Vereinfachtes Ertragswertverfahren 2
    Das „kleine“, steuerliche Bewertungsverfahren, welches bei Unternehmensbewertungen im Rahmen der steuerlichen Wertermittlung Anwendung findet.

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